GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEM KLIENTEN UND DER
BENCHMARK TRADING & CONSULTING  GMBH 

1. ALLGEMEINES

Die Benchmark Trading & Consulting GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller vom Klienten erhaltenen Informationen. Auch der Klient wird alle Informationen, die er von der Benchmark Trading & Consulting GmbH im Rahmen eines Auftrages erhält, vertraulich behandeln.

2. REFERENZEN 

Wir holen Referenzen ein, sobald nach dem direkten Gespräch zwischen Klient und Kandidat beide Seiten weitgehend Übereinstimmung erzielt haben und die Referenzeinholung die letzte Absicherung bedeutet. Wir sichern den Kandidaten zu, dass ohne Abstimmung mit ihnen Referenzen nicht eingeholt werden. An diese Vertrauensverpflichtung fühlen sich nicht nur wir, sondern auch unsere Klienten gebunden.

3. ENTSCHÄDIGUNG BEI VORZEITIGER AUFTRAGSAUFLÖSUNG 

Im Verlauf der Abwicklung eines Auftrages, können unvorhergesehene Umstände den Klienten veranlassen einen Auftrag aufzuheben. In einem solchen Fall verrechnet die Benchmark Trading & Consulting GmbH anteilig die Leistungen, die bis zum Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Klienten erbracht wurden. Keinesfalls ist die Anzahlung rückzuerstatten.

4. HONORAR BEI VERÄNDERUNG DES ANFORDERUNGSPROFILS 

Im Verlauf einer systematischen Suche ist es gelegentlich notwendig, das Anforderungsprofil zu verändern. Eine solche Abänderung generiert Mehrarbeit für den Berater. In diesem Fall wird in Abstimmung mit dem Klienten ein neues Honorarbudget aufgestellt, das der veränderten Sachlage Rechnung trägt.

5. HONORAR BEI ZUSÄTZLICHEN KANDIDATEN 

Wenn im Verlauf eines Auftrages mehr als ein Kandidat eingestellt wird, ist die Benchmark Trading & Consulting GmbH berechtigt, für jeden zusätzlich eingestellten Kandidaten ein weiteres volles Honorar zu verrechnen.

6. VORGEHEN BEI KUNDENEIGENEN KANDIDATEN

Um eine einheitliche Beurteilung und objektive Auswahl der Bewerber zu ermöglichen, ist es wünschenswert, alle Kandidaten einem einheitlichen Selektionsverfahren zu unterziehen. Dies betrifft auch Interessenten, die vom Klienten ins Gespräch gebracht werden. 

7. REGELMÄßIGE GEGENSEITIGE INFORMATION 

Die Benchmark Trading & Consulting GmbH berichtet dem Klienten in regelmäßigen Abständen über den Verlauf der Suche. Der Klient und die Benchmark Trading & Consulting GmbH informieren einander offen und vertrauensvoll über alle Umstände, die im Verlauf einer Projektbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

8. SORGFALTSPFLICHT 

Wir werden bei der Auswahl der Kandidaten und bei der Ermittlung deren persönlicher Eigenschaften und Umstände die größtmögliche Sorgfalt aufwenden. Sollte uns ein Kandidat jedoch persönliche Eigenschaften oder Umstände vorsätzlich vorenthalten oder uns darüber täuschen, können wir hierfür keine wie immer geartete Haftung übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn eine an uns nicht berichtete Schwangerschaft oder Invalidität besteht; gleiches gilt, wenn uns der Kandidat Informationen über bestehende Vorstrafen oder z. B. das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit vorenthalten hat.

9. GERICHTSSTAND 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.